Fahrzeugklassierung bis 45 km/h in Deutschland für Fahrräder


unverbindlicher Stand: 04/2006


Für die Motor-, Spannungs- und Fahrzeugklassen-Wahl hier die Möglichkeiten und Eckwerte. Für Fahrräder sind unter Motor die folgenden Ausrüstungs-Kategorien mit ihren Eckwerten entsprechend der deutschen StVZO möglich. Im konkreten Fall sind

die entsprechenden Verordnungen der Verkehrsrechte zu berücksichtigen.


— „Krankenfahrstuhl“ als ein Sonder-Kfz

- Höchstgeschwindigkeit 15 km/h ohne Mittreten,

im reinen Pedalbetrieb ohne Geschwindigkeits-Begrenzung

- TÜV- Gutachten und Betriebserlaubnis sind erforderlich ( bis 10 km/h

ist weder ein Prüfbericht noch die Betriebserlaubnis erforderlich )

- keine Helmpflicht

- Versicherungskennzeichen erforderlich ( „Mofaschild“ )

- Motorleistung bis 4 KW

- Anbringung einer Heckmarkierungstafel nach

ECE-R69 ( = rotes Dreieck für langsam fahrende Fahrzeuge )

- es dürfen benutzt werden : Straßen und Radwege ; mit Schritt-

geschwindigkeit auch Bürgersteige und Fußgängerzonen


— „Leichtmofa“ mit Fahrrad- und Mofa-Merkmalen, auch „E-Bike“ genannt

- Höchstgeschwindigkeit 20 km/h ohne Mittreten ( mit sicherer

Leistungsabregelung oberhalb 24 km/h )

- Leergewicht ohne Batterien : bis 30 kg

- TÜV- Gutachten und Betriebserlaubnis sind erforderlich

- Fahrerlaubnis Klasse M ( oder höherwertig ) wenn Fahrer/in

nach dem 1.4.1965 geboren wurde

- keine Helmpflicht

- Motorleistung bis 500 Watt S1

- es dürfen benutzt werden : Straßen und für Mopeds erlaubte Radwege


― „Pedelec“ EU-weit ein zulassungsfreies Fahrrad mit Motor-Unterstützung

- es ist keine TÜV- Begutachtung, Prüfbescheinigung oder die

Einholung einer Betriebserlaubnis erforderlich

- Höchstgeschwindigkeit unter Motor 25 km/h ( nur bei Mittreten, deshalb

ist ein Tretsensor erforderlich ); bis 6 km/h ist Mittreten nicht erforderlich,

das erlaubt eine Anfahrhilfe

- der reinen Pedalbetrieb hat keine Geschwindigkeits-Begrenzung

- keine Helmpflicht

- kein Versicherungskennzeichen erforderlich

- Motorleistung 250 Watt S1 ( = Dauerleistung des Motors nach EN/DIN,

das ist nicht die Spitzenleistung, die ist etwa 10 min doppelt so hoch )

- es dürfen benutzt werden : Straßen und Radwege


― „Kleinkraftrad mit geringer Leistung“

- Höchstgeschwindigkeit unter Motor 25 km/h +10% Toleranz,

Motorleistung bis 1 kW S1, im reinen Pedalbetrieb ohne Geschwindig-

keitsbegrenzung

- Ausrüstungsanforderungen wie an ein Fahrrad + Wegfahrsicherung

- TÜV- Gutachten und Betriebserlaubnis sind erforderlich

- Versicherungskennzeichen erforderlich ( „Mofaschild“ )

- Helmpflicht ( Fahrradhelm )



― „Kleinkraftrad“

- Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Motorleistung bis 4 kW

- TÜV- Gutachten oder EU-Musterzulassung und Einholung

einer Betriebserlaubnis sind erforderlich

- Helmpflicht ( typengeprüft für Motorräder )

- Fahrerlaubnis Klasse M ( oder höherwertig )

- Versicherungskennzeichen erforderlich ( „Mofaschild“ )

- es dürfen benutzt werden : Straßen


Stand : April 2006, jm