unverbindlicher Stand: 04/2006
Für die Motor-, Spannungs- und Fahrzeugklassen-Wahl hier die Möglichkeiten und Eckwerte. Für Fahrräder sind unter Motor die folgenden Ausrüstungs-Kategorien mit ihren Eckwerten entsprechend der deutschen StVZO möglich. Im konkreten Fall sind
die entsprechenden Verordnungen der Verkehrsrechte zu berücksichtigen.
— „Krankenfahrstuhl“ als ein Sonder-Kfz
- Höchstgeschwindigkeit 15 km/h ohne Mittreten,
im reinen Pedalbetrieb ohne Geschwindigkeits-Begrenzung
- TÜV- Gutachten und Betriebserlaubnis sind erforderlich ( bis 10 km/h
ist weder ein Prüfbericht noch die Betriebserlaubnis erforderlich )
- keine Helmpflicht
- Versicherungskennzeichen erforderlich ( „Mofaschild“ )
- Motorleistung bis 4 KW
- Anbringung einer Heckmarkierungstafel nach
ECE-R69 ( = rotes Dreieck für langsam fahrende Fahrzeuge )
- es dürfen benutzt werden : Straßen und Radwege ; mit Schritt-
geschwindigkeit auch Bürgersteige und Fußgängerzonen
— „Leichtmofa“ mit Fahrrad- und Mofa-Merkmalen, auch „E-Bike“ genannt
- Höchstgeschwindigkeit 20 km/h ohne Mittreten ( mit sicherer
Leistungsabregelung oberhalb 24 km/h )
- Leergewicht ohne Batterien : bis 30 kg
- TÜV- Gutachten und Betriebserlaubnis sind erforderlich
- Fahrerlaubnis Klasse M ( oder höherwertig ) wenn Fahrer/in
nach dem 1.4.1965 geboren wurde
- keine Helmpflicht
- Motorleistung bis 500 Watt S1
- es dürfen benutzt werden : Straßen und für Mopeds erlaubte Radwege
― „Pedelec“ EU-weit ein zulassungsfreies Fahrrad mit Motor-Unterstützung
- es ist keine TÜV- Begutachtung, Prüfbescheinigung oder die
Einholung einer Betriebserlaubnis erforderlich
- Höchstgeschwindigkeit unter Motor 25 km/h ( nur bei Mittreten, deshalb
ist ein Tretsensor erforderlich ); bis 6 km/h ist Mittreten nicht erforderlich,
das erlaubt eine Anfahrhilfe
- der reinen Pedalbetrieb hat keine Geschwindigkeits-Begrenzung
- keine Helmpflicht
- kein Versicherungskennzeichen erforderlich
- Motorleistung 250 Watt S1 ( = Dauerleistung des Motors nach EN/DIN,
das ist nicht die Spitzenleistung, die ist etwa 10 min doppelt so hoch )
- es dürfen benutzt werden : Straßen und Radwege
― „Kleinkraftrad mit geringer Leistung“
- Höchstgeschwindigkeit unter Motor 25 km/h +10% Toleranz,
Motorleistung bis 1 kW S1, im reinen Pedalbetrieb ohne Geschwindig-
keitsbegrenzung
- Ausrüstungsanforderungen wie an ein Fahrrad + Wegfahrsicherung
- TÜV- Gutachten und Betriebserlaubnis sind erforderlich
- Versicherungskennzeichen erforderlich ( „Mofaschild“ )
- Helmpflicht ( Fahrradhelm )
― „Kleinkraftrad“
- Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Motorleistung bis 4 kW
- TÜV- Gutachten oder EU-Musterzulassung und Einholung
einer Betriebserlaubnis sind erforderlich
- Helmpflicht ( typengeprüft für Motorräder )
- Fahrerlaubnis Klasse M ( oder höherwertig )
- Versicherungskennzeichen erforderlich ( „Mofaschild“ )
- es dürfen benutzt werden : Straßen
Stand : April 2006, jm