von www.bobtec.de; Juli 2007
Synopse von Bobtec zum Zulassungsbedarf, der Versicherungsmöglichkeit und Empfehlungen für Fahrrad-Anhänger mit Elektromotor-Unterstützung

Ergänzende Bilder-Gallerie zu Schubanhängern
Zulassung von Schubanhängern; Stand Juni 2003 für diesen Punkt
Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg : erklärt sich für unzuständig
Aussage TÜV Konstanz : nicht zuständig für Fahrräder u.ä.
Aussage TÜV Überlingen : nur zuständig für KFZ, Musterzulassungen für Elektrofahrzeuge macht die TÜV-Automotiv GmbH, Böblingen, Herr Kühlwein
Aussage auf Anfrage der EVT GmbH,
Konstanz beim Verkehrs- und Umweltministerium BW, Stuttgart, Herrn
Hönig :
„ ...... der Schubanhänger gilt als
genehmigungsfreier Fahrradanhänger – mit oder ohne
Antrieb“. Es folgte die Bitte um eine technische Beschreibung
mit Bild. Nach Zusendung dieser Unterlagen und sehr vielen Nachfragen,
kam der Rückzieher und die Aussage „ .....
schwierig, Abstimmungsbedarf auf Bundesebene.“
Aussage Extra Energy e.V. :
Ein Entwickler hat einen Brief vom Verkehrsminister von ca. 1994 :„ ... keine Zulassung für elektrisch angetriebene Fahrradanhänger nötig.“
Die simple Pedelec-Regelung hat auf EG-Ebene ~20 Sitzungen und zwei Jahre erfordert. ( Man kann sich vorstellen, was eine Schubanhänger-Regelung für einen Akt bedeutet. )
TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg, Herr Tomas Rohr ( Spezialist u.a. für die Prüfung von Fahrzeugen für die “kleine Elektromobilität bis 45 km/h“ ) : zur Zeit keine Aussage zu elektrifizierten Fahrrad-Schubanhängern möglich, das Thema wird behandelt. Der Fachausschuß für KFZ-Technik FKT tendiert zu einer neuen Klasse : 4 rädriges Krad bis 24 km/h ; ein Schubanhänger analog zu den Randbedingungen eines Pedelec wird nicht in Aussicht gestellt. ( Wenn sich zu dem Thema etwas bewegt, weiß es Herr Rohr vermutlich am ehesten. )
TÜV Bayern : gegenüber einem Schubanhänger-Entwickler seit ca. zwei Jahren elendes Lavieren ohne belastbare Aussagen zu den technischen Anforderungen ( das ist wieder einmal eine Gewerbebehinderung gegen die „kleine Elektromobilität“ durch die KFZ-Lobby, wie sie in der BRD an vielen Projekten nachgewiesen werden kann – zu der Truppe gehören auch die meisten TÜV-Mitarbeiter und der ADAC )
EG-Verordnung vom 18.3.2003 für alle Mitgliedsländer, die auch seit dem 9.11.2003 in der BRD gilt : Richtlinie 2002/24/EG zur Typengenehmigung für zwei- und dreirädrige KFZ, die die Richtlinie 92/61/EWG aufhebt ( grotesk : Das Papier hat 44 Seiten und 9 Anlagen und beschäftigt sich mehrheitlich mit Verbrennungsantrieben, als ob es die in dieser Gruppe viel sinnvolleren E-Antriebe nicht gäbe.) Dort steht auch als genehmigungsfreie Ausnahme im Artikel 1.h : Fahrräder mit Trethilfe bis 250 Watt, max. 25 km/h und Tretsensor ( das sind die Pedelecs ohne Zulassungs-, Helm- und Versicherungspflicht ).
BRD-Leichtmofa-Verordnung : E-bikes bis 20 km/h, Typprüfung oder Einzelbegutachtung nach StVZO §21 ( kein Versicherungskennzeichen, keine Helmpflicht )
Eine Einzelbetriebszulassung von Schubanhängern nach §21 StVZO ist in der BRD zur Zeit nicht möglich.
In den USA werden E-bikes bis 20 mph ( 32,4 km/h ) und bis 750 Watt als Fahrrad zugelassen.
Eine Fahrerlaubnis nach §4FeV ist unter 25 km/h, einem Leergewicht von <300 kg und einem Alter über 15 Jahre nicht erforderlich.
Resümee :
Der Anwender kann zur Zeit davon ausgehen, dass es im Rahmen der StVZO §18 keine Regelungen gibt, gegen die er beim Einsatz von Schubanhängern mit einer Maximal-Geschwindigkeit <20 km/h verstoßen kann.
Im übertragenen Sinne kann man folgern, dass auch für Schubanhänger-Gespanne analog §18, Ziffer 3, Punkt 3 die Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor von einer Betriebsgenehmigung ausgenommen sind, wenn sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten.
Da ein Schubanhänger als ein Motorfahrzeug definiert werden kann, sollte er haftpflichtversichert werden ( Mofaschild oder vergleichbar ), ehe man sich in den öffentlichen Verkehr begibt. Wenn dazu noch die weiter unten beschriebenen technischen Randbedingungen eingehalten werden, kann bei einem Unfall keinesfalls eine grobe Fahrlässigkeit im Betrieb mit untauglichem Gerät unterstellt werden.
Die Versicherungsbranche sollte im Sinne ihrer Kunden nicht warten, bis sich alle europäischen Theoretiker und Verhinderer geeinigt haben und ihre Fahrrad-Haftpflichtzusagen auch auf Schubanhänger erweitern.
Nach unseren Erfahrungen sind Schubanhänger auch für besonders unbedarfte Fahrer/innen ein sicheres Fahrrad-Zubehör, wenn folgende Randbedingungen eingehalten werden :
der Antrieb kann erst zugeschaltet werden, wenn das Gespann bereits mit >4 km/h rollt ( damit werden die Anforderungen an Kraft und Umsicht der Fahrer/in deutlich erhöht )
die Antriebsleistung wird auf 500 Watt begrenzt ( eher zu niedrig )
die Geschwindigkeit wird absolut auf 25 km/h begrenzt ( eher zu hoch )
Höchstgewicht des beladenen Anhängers 75 kg ( eher zu hoch )
der Antrieb hat einen Schlüsselschalter ( als Kindersicherung )
Kindertransport unter Motor ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig
die Kupplung mit Fangleine ist ein qualifiziertes Serienprodukt
Ausrüstung und Anforderung an das Gespann analog zur StVZO §64a und Merkblatt für Fahrradanhänger des BMV von 5/2002, Ausgabe 11/02 §67 ( Bremsen, Beleuchtung, allgemeine Ausrüstung )
( wünschenswert ist eine Auflaufbremse ; zwei Typen sind zwar in der Erprobung, aber noch nicht gebrauchstauglich, s. Zeitschrift der Stiftung Warentest, Ausgabe 5/2003 )
Damit werden Unfälle durch Fehlverhalten der Fahrer/innen zwar nicht verhindert, aber ein angemessen hoher technischer Standard für den sicheren Betrieb ist gewährleistet.
( Für technisch versierte, umsichtige Fahrer/innen und im Gewerbebetrieb mit schweren, langsamen Anhängern ist eine weit höhere Antriebsleistung problemlos beherrschbar. Mit 20 km/h lautlos eine 10%-Steigung zu befahren, ist sehr befriedigend – mit 45 km/h auf einer autolosen Strecke aber auch.)
Wegen der oben geschilderten Randbedingungen und der unsicheren Produkthaftungssituation können wir von Bobtec leider noch keine betriebsbereiten Schubanhänger liefern. Das Ausrüstungs-know-how , Anhänger und die erforderlichen Komponenten sind aber lieferbar, so dass interessierte Anwender in Eigenverantwortung hervorragende Fahrzeuge zusammenstellen können.
Ausgezeichnete Informationen zu Fahrradanhängern und begleitende ADFC-Themen finden Sie bei http://www.pdeleuw.de/fahrrad/anhaenger.html
Zu Haftpflicht-Versicherungen für Schubanhänger ( Stand 2003 )
In der Privathaftpflichtversicherung sind Fahrräder und –Anhänger generell mitversichert, sofern für die Fahrzeuge keine Betriebsgenehmigung bzw. Zulassung erforderlich ist. Von folgenden Gesellschaften liegen Bobtec Deckungszusagen für Elektro-Schubanhänger vor:
Die Zürich Vers. AG, Düsseldorf schließt in unserem bestehenden Berufs-Haftpflichtvertrag „ ... Elektrofahrräder und Fahrradanhänger mit eigenem Elektroantrieb ( max. 500 Watt )“ prämienfrei mit ein.
Die Mannheimer Versicherung AG versichert Elektro-Fahrrad-Schubanhänger mit 15 € Prämienzuschlag zur Privathaftpflicht. Die Privathaftpflicht kostet dann inkl. Schubanhänger-Versicherung 85,51 €/a ( Stand 2003 ; € 2.000.000 für Personen- und Sachschäden; € 50.000 für Vermögensschäden.)
Die Allianz Vers., Stuttgart versichert im Rahmen eines Feldversuches unsere Schubanhänger als Gespann wie ein Fahrrad mit Hilfsmotor ( d.h., Mofaschild- und Helmpflicht bis max. 25 km/h und max. 500 Watt Antriebsleistung ). Die straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen an die Verkehrssicherheit müssen erfüllt sein ( z.B. Beleuchtung und Bremsleistung des Rades ).
( Resümee: Die Nach- bzw. Anmeldung eines Fahrrad-Elektro-Schubanhängers bei einer bestehenden Versicherung ist i.d.R. möglich und auch bei einer kleinen Zusatzprämie noch deutlich preiswerter als das jährliche Mofaschild mit ca. 65 € im Jahr, Stand 2007 )
Und:
Fahren Sie grundsätzlich mit einem Fahrradhelm ! Nach aktueller Rechtsprechung kann beim Unfall auch bei Fremdverschulden die gegnerische Haftpflichtversicherung die Zahlungen reduzieren, wenn der Personenschaden durch Tragen eines Helms niedriger ausgefallen wäre.
Unsere
i.d.R. ungepflegten, zu schmalen und schlecht geplanten Radwege
sind für Radler gefährlicher als die Straße !!
(Fahrbahnqualität
und -Pflegezustand , -Breite, Gegenverkehr,
Wechsel zur anderen Straßenseite, abruptes Ende an Kreuzungen
und Gefahr-/Engstellen und ähnliches ; noch gesteigert bei
Nacht.
Lassen Sie deshalb keinesfalls Kinder im Dunkeln
radfahren.)
Erfahrungen und Praxisempfehlungen von Bobtec :
Auf unseren in der Regel zu schmalen Radwegen - die meist auch noch für beide Fahrtrichtungen vorgesehen sind - kann der Begegnungsverkehr mit zweirädrigen Fahrradanhängern gefährlich sein. Aus diesem Grund favorisieren wir von Bobtec die Einachsanhänger mit der schmalen Silhouette wie Fahrer und das Fahrrad selbst, die dann schnelleren Begegnungsverkehr zulassen.
Am Markt gibt es diese
Einrad-Anhänger, z.B. : Monoporter von Firma Weber http://www.weber-products.de/monoporter/mono_fly.htm
; Yak und Ibex von der US-Firma Bob http://www.bobtrailers.com/trailers/trailers.php
und den Oxtail http://www.oxtailbicycletrailers.com/technische_daten.html
von Firma Oxtail; Extrawheel aus Polen www.de.extrawheel.com
(26-28"-Rad und Gepäcktasche; s. Bildergallerie);
ABC EUROPE (BobYak-Nachbau, faltbar).
Wir empfehlen den
ungefederten BobYak mit einem
Crystalyte-Motor 406 in einem 16“-Rad mit 50mm
BigApple-Reifen, eine 36V->10Ah-Batterie und einen
20A-Controller mit Pedelec-Ansteuerung oder Freigabe ab ~5 km/h. Bei
einem Motorset mit Anhänger von uns sparen Sie beim
Anhängerkauf zusätzlich.
Gefederte Zweirad-Anhänger ohne Motor sind für Kindertransporte sehr sinnvoll. Für Fracht reicht ein ungefederter Anhänger mit weichem, großvolumigem Ballonreifen ( z.B. dem BigApple von Firma Schwalbe ), das liefert einen starreren Rahmen mit sicheren Fahreigenschaften und immer noch ausreichenden Federungseigenschaften - z.B. bei einem Hundetransport auf einer Decke.
Die Motorisierung eines Zweirad-Anhängers erfolgt am einfachsten, wenn die Radaufhängung für 20“-Vorderräder mit 100 mm Abstand der Ausfallenden gebaut ist. Dann wird ein 20“-Vorderradmotor auf der linken Seite des Anhängers montiert ( bei Rechtsverkehr sind die Rechtskurven enger ). Dafür sind die handelsüblichen Motoren von den Firmen Schachner, Heinzmann und unsere von Crystalyte geeignet – auch für den Laien-Einbau. An die Theoretiker und Bedenkenträger : keine Sorge, bei den geringen zur Debatte stehenden Motorleistungen spüren Sie den asymmetrischen Antrieb gar nicht. Vertrauen Sie unseren praktischen Erfahrungen.
Aus Sicherheitsgründen muß vor jedem Rad eines Zweirad-Anhängers die Funktion eines Abweisers gegeben sein der z.B. den Anhänger vom Mast eines Verkehrsschildes abweist ( andernfall riskieren Sie einen schweren Unfall, wenn Sie dort hängenbleiben ). Schräge Rahmenteile vor den Rädern erfüllen diese Anforderung – aber bei sehr vielen Billig-Kinderanhängern fehlt dieser Schutz immer noch.
Die Zweiradanhänger gibt es jedes Frühjahr immer billiger mit weiter sinkender Qualität über Ebay, Aldi, Lidl, Penny und Co. Sehr gute Lastenanhänger-Qualität gibt es dagegen bei der Firma Roland, http://www.roland-werk.de/trolleys/carrie_m/, ausschließlich diese Qualitätsklasse empfehlen wir zur Motorisierung – sonst wäre es schade um´s Materiel und die Arbeitszeit.
Fliegende Rad-Lagerungen ( die Motor-Achse tritt einseitig aus, ähnlich einem Rollstuhlrad ) sind für Laien i.d.R. zu schwierig zu motorisieren. ( Als Erläuterung siehe auch unsere Bilder zu verschiedenen, motorisierten Fahrradanhängern in der Bildergalerie unter www.bobtec.de )
Hochleistungsbatterien wie LiIonMn sind nur erforderlich, wenn große Strecken zurückgelegt werden müssen, der Anhänger oft in PkW verladen wird und/oder wenn – z.B. in einer Gartenwirtschaft - schnell nachgeladen werden soll ( Beispiel : Radwanderung mit Urlaubsgepäck ).
LiIon-Batterien sind auch erforderlich, wenn Sie als Elektro-Crack über 40 km/h fahren wollen und permanent volle Controllerleistung vom Akku ziehen. Dann wird der Luftwiderstand deutlich und unter 300W geht dann garnichts.
Wer eigene Schubanhänger-Erfahrungen beisteuern möchte, dessen Text verlinken wir gerne in unserer homepage (Kontakt).
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