BOBTEC Elektromobilität S. 2/3

04.06.2006

Beratung durch Bobtec jederzeit!

Für Elektro-Zwei- und Dreiräder sind nach StVZO folgende Varianten möglich :

— „Krankenfahrstuhl“ als ein Sonder-Kfz

— „Leichtmofa“ ( auch „E-Bike“ genannt ) mit Fahrrad- und Mofa-Merkmalen

― „Pedelec“ EU-weit ein zulassungsfreies Fahrrad mit Motor-Unterstützung

― „Kleinkraftrad mit geringer Leistung“

― „Kleinkraftrad“

Zusätzlich gilt für alle oben genannten Fahrzeuge mit Ausnahme des Pedelec :

Bei jeder Fahrt unter Motor muß unabhängig vom Wetter aus Sicherheitsgründen auch tagsüber das Frontlicht von Krafträdern eingeschaltet werden. Das gilt auch für kleine und kleinste „Krafträder“ wie Mofas, Mopeds, Roller und Kleinkrafträder.

Achtung, neue Rechtsprechung : auch wenn keine Helmpflicht besteht, kann selbst bei unverschuldeten Unfällen die gegnerische Haftpflichtversicherung die Entschädigung kürzen, wenn mit einem getragenen Helm die Schädigung geringer ausgefallen wäre !

Entwickler, Hersteller, Händler und Probefahrer können alle o.a. Klassen mit roten Mofa-Versicherungsschildern fahren ( die gibt es tatsächlich - nur nicht bei jedem Versicherer und für jedermann ).

Die Daten wurden nach eigener Erfahrung und Kenntnisstand zusammengestellt. Sollten Irrtümer versteckt sein, bitte entschuldigen. Es gelten natürlich die schwer zu findenden Verordnungs- und Gesetzestexte.

Bobtec, Juni 2006

Sie sehen, die Regelungswut treibt in Deutschland immer noch weitere Blüten. Historisch entstandene, nach heutigen Maßstäben in der Vielfalt als Unsinn zu bezeichnende Vorschriften werden nicht zusammengefasst bzw. ersatzlos gestrichen, sondern weiterhin von der öffentlichen Verwaltung detailliert. Die o.a. Eckdaten werden nämlich noch durch viel technisches Unterholz in Richtlinien, Verordnungen, Ausnahmeregelungen und Novellen ohne besondere Berücksichtigung von Elektroantrieben ergänzt. Allein die Kleinkraftrad-Richtlinie der EG von 2002 – bereits in fast alle EU-Sprachen übersetzt - hat in der deutschen Ausgabe z.B. 44 Seiten mit 9 Anhängen !
Die sachkundigen Organisationen wie der TÜV, die DEKRA, das Kraftfahrt-Bundesamt und der ADAC sind an derlei wirtschaftsfeindlichem Papiermüll leider alle mitbeteiligt. Miteinander behindern sie u.a. sehr stark die so sinnvolle kleine Elektro-Mobilität für den Nahbereich. Regenerativ versorgte Elektroantriebe treiben „bis zur Straße“ im Mittel mit 6x höheren technischen Wirkungsgraden an als Verbrennungsantriebe mit fossilen Brennstoffen – dabei geben sie vor Ort weder Lärm noch Luft-Schadstoffe ab. Einfach zu erfüllende Bedingung : die geringe Menge kWh Fahrstrom werden aus regenerativen Quellen gewonnen !