BOBTEC : Das Dreirad-Zentrum am Bodensee 10 Jahre länger unabhängig und mobil
          BOBTEC :  Das Dreirad-Zentrum am Bodensee 10 Jahre länger unabhängig und mobil  

 

Begeistert Sie ein kompaktes 20"-Faltrad, oder ein neues Pedelec, können es aber nicht mehr fahren ? Suchen Sie stattdessen ein sehr kompaktes Elektro-Sessel-Dreirad ? Ich habe das 20"-DISCO-Dreirad des dänischen Hersteller PFmobility auch zum DISCO-Medi für kleinere Menschen modifiziert.

siehe dazu den link Dreiradsortiment.

 

Und als meine neueste Entdeckung favorisieren meine älteren Kunden einen sogenannten motorisierten Tretroller mit gefedertem Sitz - denn nicht jeden

tragen längere Zeit die eigenen Beine, wie es ein Rollator fordert

siehe dazu den link Tretroller mit Motor.

 

 

 

 

Motoreninfo 

Ich habe min. 6 verschiedene Antriebsmotoren am Lager. In Verbindung mit den Controllern, verschiedenen Akkutechnologien und den Peripheriegeräten eine so große Vielfalt, daß deren Erklärung den Rahmen dieser homepage sprengt. Lassen Sie sich zu Ihrem individuellen Bedarf von mir beraten.

Wer sich mit einem sehr verständlich geschriebenen, Ende 2013 herausgekommenem Buch einlesen will, dem empfehle ich E-Bike-TechnikFunktion der Pedelecs und Elektro-LeichtfahrzeugeGebrüder Müller, ISBN 9 783 842 361 942. Und wer sich dann sachkundig mit der Auslegung seines Antriebes beschäftigen will, der kommt am kanadischen Kennfeldrechner kaum vorbei, mit dem man Motoren, ihre Leistungen, Raddurchmesser und die anderen Parameter variieren kann : http://www.ebikes.ca/simulator. Den kanadischen Kollegen sei

Dank ! Außerdem haben die auch ein ganz besonders pfiffiges Meßgerät für den Elektrofahrer entwickelt : den Cycle Analyst, s. ebenfalls deren homepage. Den verwende ich in seinen verschiedenen Varianten an den Vorführrädern und bei interessierten Kunden

seit er am Markt ist. Da können Sie alles ablesen, was elektrisch interessiert und mit

der Geschwindigkeit verrechnet werden kann ( z.B. der individuelle Wh/km -Bedarf, der nach einer längeren Probefahrt recht zuverlässig zur Bestimmung Ihrer Akkugröße dienen. Ansonsten lügen die Fahrradhersteller noch viel mehr Reichweite zusammen als die E-PKW-Hersteller. ). Zusätzlich lassen sich damit auch geeignete Controller programmieren.

 

Ein Wort zur "Leistung" von Pedelec´s :

Die zulässigen 250 Watt für Pedelecs sind ein theoretischer Prüfstandwert und haben mit der Realität wenig zu tuen. Korrekterweise müßte dieser Wert heißen "250 Watt Dauerleistung nach S1 bezogen auf die DIN EN 600 34-1". Dazu gehört auch noch, daß zu diesen 250 Watt eine Wicklungs-Temperatur von 120°C gehört. Wenn Sie jetzt noch wissen, daß kalte Elektromotoren entsprechend der Betriebsart  z.B. "S2-10 min" anfänglich um 300 bis 400% überlastbar sind, wissen Sie auch, warum europäische Pedelecs so hohe Anfangszugkräfte entwickeln und bei einer kurzen Probefahrt vor dem Laden der Händler so überzeugen. Wenn Sie dann bei einem Ausflug aber minutenlang eine 8%ige Steigung oder weichen Boden befahren und die Motorelektronik temperatur-bedingt bis auf die 250 Watt zurückregelt, ist die Enttäuschung groß. Wie schnell das passiert, ist von der Wärmekapazität des Motors abhängig ( spez. der Masse und des Wärme-Ableitvermögens ). Diesen Effekt können Sie bei diversen, getriebelosen VR- oder HR-Nabenmotoren erleben. Der o.a. Kennfeld-Simulator sagt Ihnen z.B. auch, ob und wann Ihr auserwählter bzw. vergleichbarer Motor überhitzt. ( Diese technisch so wichtige Angabe finden Sie leider in keinem Verkaufsprospekt. Und deshalb sollten Sie auch unbedingt längere Probefahrten in der beabsichtigten Topographie machen. )

Aus dem geschilderten Zusammenhang sind die Mittelmotoren so praxisnah, weil sie so viele Gänge haben, wie bis zur Hinterachse eingebaut sind. Beim Dreirad kommt noch dazu, daß Sie im Gegensatz zu Zweirädern - ohne umzufallen - mit gutem Wirkungsgrad beliebig langsam fahren können. Die Grenze ist erst erreicht, wenn das zulässige Dauer-Drehmoment einer Schaltnabe ( meist 50Nm ) erreicht ist. Beispiel : der Autofahrer fährt an Steigungen auch nicht gnadenlos im 4. Gang, sondern schaltet intuitiv in einen niedrigeren Gang mit gutem Wirkungsgrad.

Nach meiner Erfahrung an Vorführrädern mit zwei verschiedenen Antrieben in einem Rahmen muß ein Nabenmotor etwa die doppelte Nennleistung ( in Watt ) erhalten, damit er mit einem Tretlager-Motor mithalten kann. Das bedingt aber leistungsfähigere, teurere Akkus, die den höheren Spitzenstrom ( in Ampere ) dann auch liefern können. Daß bei nervöserem "Gas"-Händchen der zugehörige Akku dann auch eine höhere Kapazität ( in Ah ) erfordert, liegt auf der Hand. Und weil ein leistungsfähiger Li-Akku oft der Preistreiber bei der Ausrüstung ist, tendieren die besten Fahrradantriebe - Stand 2014 - zu den Mittelmotoren mit Nabengetrieben. Vielleicht gibt es aber auch bald mehrere Nabenmotoren mit Schalt-Getriebe, wie schon die mit eingebauter Leistungselektronik. 

 

Zum Thema Arbeit und Leistung , die im Zusammenhang mit Motoren und Akkus ständig verwechselt werden 

Meist völlig unbekannt :

                 Leistung  = V x A = W = Watt oder Kilowatt  ( kauft man )

                 Arbeit = V x Ah = Wh = Wattstunden  ( holt man für den Akku aus der Steckdose )

Das bedeutet, daß die "Leistung" eines Akkus - unabhängig von der Kapazität -  von seiner Strombelastbarkeit abhängt und daß die "Kapazität" - unabhängig von der Leistung - von seinen entnehmbaren Ah abhängt ! D.h., bei gegebenem Motor und gegebener Akkuspannung ist es die Kapazität eines Akkus in Wh, die die Reichweite repräsentieren. Bitte nie mehr verwechseln ! Es sind zwar ähnliche Bezeichnungen, aber physikalisch die berühmten Äpfel kontra Birnen oder Dollar kontra Pesos.

( Und mit Stand Herbst 2015 : Nach meiner und befreundeten Händlerkollegen Erfahrung sind die verschiedenen Li-Zellen des Zellenherstellers Sony/Konion nicht nur unter Hochlastbedingungen allen anderen Fabrikaten bezüglich Standzeit, Fehlertoleranz und Eigensicherheit min. eine Klasse überlegen. Ab 25A Dauerlast und bei Pendler-Betriebsbedingungen scheidet sich ganz schnell die Spreu vom Weizen ! Brände mit Sony-Akkus sind mir im Gegensatz zu anderen Fabrikaten z.B. nicht bekannt. Ich hatte wie einige meiner Kollegen selbst schon drei Akkubrände. Siehe dazu auch meinen link "Wichtiger Gefahrenhinweis bei Einsatz von Li-Akkutechnik" am Ende meiner AGB.  )

 

 

Mittelmotoren

Am Markt sind seit 2013 nachrüstbare Tretlager-Mittelmotoren verfügbar ( Bafang, sunstar, Pendix, Schachner, SFM u.a. ), die aber noch nicht im o.a. Kennfeldrechner sind. Ich habe sie alle schon mehrfach verbaut. Je nach persönlicher Fähigkeit kommt die Ansteuerung via Trittfrequenz, Trittkraft oder Gasgriff infrage. Mein Favorit ist die Bafang-Serie von 250 bis 1000W. Diese Motoren verbaue ich z.B. häufig in der 350 bzw. 500W-Version im leichten DISCO und AnthroTech. Die 250W S1-Dauerleistung und die S2-peak-Leistung liegen für jeden dieser Motoren noch im Pedelec-Bereich - wenn ein Gasgriff nicht mitmontiert wird, bzw. wenn der nur bis 6 km/h aktiv ist. Mit Gasgriff bis zur Endgeschwindigkeit ist es ein E-Mofa, das je nach Getriebeabstufung über 25 km/h fährt. Sie können solche Motoren in meinen Vorführrädern auch probefahren.

Allen nachrüstbaren Mittelmotoren ist bisher gemein, daß bis auf den SFM-Motor eine Rücktrittbremse nicht möglich ist, die Tretlagerbüchse einen durchgängigen Durchmesser ( wie das BSA-Gewinde ) aufweisen muß und bei kurzem Abstand zwischen Tretlager und HR bei Kettenschaltungen unbedingt die Konsequenz aus einem größeren Kettenschräglauf beachtet werden muß ( z.B. bei einem 20"-Faltrad ) !

Mit Stand 2015 gibt es auch noch weitere nachrüstbare Mittelmotoren, die ich aber bis auf den PENDIX noch nicht verbaut habe. Der Pendix hat aber leider auch einen Akku mit integriertem Steuerelektronik-Anteil. Deren Akku ist durch externe Kapazität nicht ergänzbar und damit ist das System wegen eines teuren Zweitakkus i.d.R. für meine Kunden zu teuer.

 

Leistungen und Geschwindigkeiten

oberhalb der zulassungsfreien Pedelec-Klasse

 Wer aufgrund einer Behinderung oder Körperfülle mit der beschränkten Serien-Leistung eines zwei- oder dreirädrigen Pedelec nicht zurechtkommt, der ist mit einem "Kleinkraftrad" oder "Kleinkraftrad mit geringer Leistung" gut ausgestattet. Das Kleinkraftrad kann bis 45 km/h und das Kleinkraftrad mit geringer Leistung bis 25 +10% km/h gefahren werden. Letzteres hat im Gegensatz zum Kleinkraftrad nur Fahrradanforderungen und darf analog einem "TÜV-Krankenfahrstuhl" - der max. nur 15 km/h fahren darf - bis 2 kW Dauerleistung mit "Gas"griff haben. Für so ein Rad hole ich Ihnen via TÜV, Zulassungsstelle und Versicherungshöker  - Stand 2020 für 375€ pauschal wegen min. 4 Stunden Aufwand - die Betriebsgenehmigung und ein für das betreffende Kalenderjahr gültiges ( Mofa- ) Versicherungsschild. Im Gegensatz zum Pedelec darf ein Kleinkraftrad oder ein Krankenfahrstuhl natürlich mit einem Gasgriff für volle Leistung vom Stillstand bis zur Endgeschwindigkeit gefahren werden. Das ist der Hauptvorteil gegenüber einem Pedelec, das nur eine bis 6 km/h begrenzte -- meist auch noch leistungsreduzierte -- Anfahrhilfe haben darf. Die i.d.R. mögliche Schiebehilfe für das Schieben an Steigung ist zum Fahren ungeeignet. Normale Pedelec-Räder dürfen diese 6 km/h meist auch nur als Schiebehilfe nutzen -- der fehlende "Gas"griff ist der größte Nachteil der Pedelec- und Lastenradmotorisierungen für uns Ältere.

 

 

 

Zur Federung Ihres Dreirades oder seines Sitzes

       Ich habe fünf Möglichkeiten zur Federung eines Dreirades erprobt :

 

        a)  Ballonreifen 20" x 2,5 o.ä. mit geringem Reifendruck

        b)  ein zusätzliches, angepaßtes Dekubituskissen ( nicht unter 140 € im

                Reha-Handel, viele andere Kissen sind von mir ausgetestet ungeeignet ! )

        c)  4 Tonnenfedern unter dem verschiebbaren Sitz bis ca. 90 kg

                  Körpergewicht ( ähnlich den früheren Sattelfedern )

        d)  einen leichten Schleppersitz, bei dem man das Körpergewicht bis

                  140 kg durch die Vorspannung von Federn leicht einstellen kann, 

                   für Korpulente unverzichtbar ( ca. 7 kg Mehrgewicht, s. AVANTI-Bild  )

        e)  Austausch aller drei Räder gegen die englische loopwheel-Technik

                  ( sehr intelligente, teure Federtechnik zwischen Felge und Nabe )

 

        Das persönliche Optimum findet man nur im Probebetrieb. 

 

                

DISCO mit 3x loopwheel-Rädern und SFM-Tretlagermotor mit Rücktritt

Wußten Sie, daß Sie den Bedarf eines Dreirades noch verschieben können, wenn Sie Ihr Lieblingszweirad mit einem                   ( gefederten ) Sattellift  ausrüsten ? Im Stop and Go -Betrieb im Städtchen sitzen Sie damit tiefer, müssen nicht an jedem Ampelstop vom Sattel, können immer beide Beine am Boden abstellen, sitzen bei einem Schwätzchen bequem und auf längeren Strecken sitzen Sie mit optimaler Position nach Wahl bis zu 15 cm höher. Allerdings passen ein 28"-Rahmen und eine Frau <1,6 m dazu nicht zusammen, weil der Rahmen i.d.R. zu hoch ist und der Händler zumeist das falsche Rad verkauft hat. Die Bedienung des Sattellift´s mit der dafür eingebauten Gasdruckfeder erfolgt analog wie bei einem Bürostuhl, hier allerdings mit einem Daumen-Hebelchen am Lenker. Befragen Sie mal Ihren Händler dazu oder googeln danach. Es geht um ca. 150 € und einen großen Gebrauchswertsprung. Später kommen Sie dann zu mir, wenn es dann ernsthaft um ein Dreirad geht.

 

Und was gibt das leidige Krankenkassen-Thema her ?

 

Sie benötigen ein Rezept, Attest oder eine Verordnung für ein Hilfsmittel „Krankenfahrstuhl mit Pedalantrieb“ nach der Vorgabe „Bewegung ohne Überanstrengung“. Wenn das Fahrzeug einen therapeutischen Nutzen hat, haben Sie entsprechend §33 des 5.Sozialgesetzbuches         ( SGV V ) als gesetzlich krankenversicherte Person einen „Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen“ ; d.h., ein Fach-Mediziner bestätigt den Bedarf, der Händler macht ein angemessenes Angebot und die Krankenkasse bewilligt den finanziellen Teil, weil sie dann eigentlich keinen Ermessensspielraum mehr dazu hat. Bloß sieht die Praxis ganz ganz anders aus, weil sich der Berechtigte i.d.R. vor dem Gespräch mit der Kasse nicht ausreichend informiert !

 

Auch Erwachsene haben Anspruch auf ein Dreirad. Ein Sozialgericht in Hessen hat ein interessantes Urteil gefällt. Es hat am 17.12. 2009 den Anspruch eines erwachsenen Menschen auf Versorgung mit einem behindertengerechten Dreirad bestätigt. Bereits in der ersten Instanz ohne Revisionsmöglichkeit war die Krankenkasse zur Kostenübernahme aus therapeutischen und funktionellen Gründen verurteilt worden. Die Revision zum Bundessozial-Gericht wurde nicht zugelassen. Daher ist nunmehr bestätigt, dass nicht nur behinderte Kinder bis 10 einen Anspruch auf die Versorgung mit Dreirädern haben.

Und das folgende zusätzliche Urteil von 2014 des Bundessozialgerichts in Kassel ( AZ: B3 KR 8/13 R ) mit einer seiner Begründungen - analog angewendet - heißt dann nicht weniger interessant : "Nicht entscheidendend für den Versorgungsanspruch ist, ob das begehrte Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis ( § 139 SGV V ) als  " ... individuell angepaßtes Elektro-Dreirad bei Mobilitätseinschränkung entsprechen dem Hilfsmittelbegriff ... " gelistet ist. Den blauen Text habe ich statt dem Text  "...Rauchwarnmelder für Gehörlose entsprechen dem Hilfsmittelbegriff..."  sinngemäß sicher nicht falsch interpretiert und eingefügt. Ein individuell angefertigtes Dreirad-Unikat u.a. aus gängigen Kaufteilen kann naturgemäß keine Hilfsmittel-Nr. haben, ist aber dennoch im Sinne des 5.Sozialgesetzbuches ein wertvolles Hilfsmittel - eine ganz wichtige Info für Ihren Fachanwalt für Sozialgerichtsbarkeit bzw. den VdK. Die 1. Instanz beim Sozialgericht ist übrigens kostenlos.

 

Begründungen pro Krankenfahrstuhl : Zur dauernden Behandlung bzw. aus  therapeutischen Gründen erforderlich bzw. zur Rehabilitation und zur Pflege von sozialen Kontakten. Die Fahrzeuge sind aufgrund ihrer technischen Ausführung und der möglichen An- und Umbauten für besondere Behinderungen keine Freizeitfahrzeuge, sondern echte Hilfsmittel zur Erfüllung von Grundbedürfnissen. Zu den allgemeinen Grundbedürfnissen zählt auch die Erschließung eines Aktionsradius` von mehreren Kilometern, was i.d.R. mit Rollstühlen nicht möglich ist. Anstehende Besorgungen oder Arztbesuche ohne zusätzliche Hilfe ( wie Begleiter, Taxe und bei ungünstigen ÖPNV- bzw. Straßenverhältnissen ) können mit einem Rollstuhl nicht unter zumutbaren Bedingungen, in angemessenen Zeiten oder zu vertretbaren Kosten erledigt werden. Außerdem entfällt in einem Rollstuhl das außerordentlich wichtige Muskel- und Kreislauftraining, weil der untere Bewegungsapparat nicht aktiv mitarbeitet. Folge u.a. : Frieren in der kalten Jahreszeit. Ein reines Tretfahrzeug kommt nicht infrage, weil im allgemeinen weder die dauerhafte Kraft, ein kontinuierlicher Rundtritt, noch die Kondition vorhanden sind ( z.B. bei eingeschränkter Herz-/ Lungen-funktion, nach Amputationen, zur Schlaganfall-REHA oder bei Protesenträgern ). 

 

Stellen Sie Ihrem behandelnden Arzt die Vorteile eines individuell modifizierten Sesselrades für Ihren Bedarf dar, wahrscheinlich kennt er diesen Fahrzeugtyp noch gar nicht. Drucken Sie sich dazu z.B. ein Bild meiner Räder Ihrer Wahl und diesen Text aus. Es können nach Schlaganfall z.B. alle Bedienelemente auf eine Lenkerseite verlegt werde, Fußschalen mit Klettverschluß-Schnallen gegen Abrutschen der Füße, Oberschenkel- und Wadenstützen gegen Umfallen der Beine, robuste klappbare Armlehnen als Aufstehhilfe und verkürzte, vorverlegte bzw. pendelnde Pedalarme für eine eingeschränkte Beugefähigkeit von Knie oder Hüfte montiert werden. Bei Bedarf gibt es auch ( nachrüstbare ) Pedelec-, e-bike oder Kleinkraftrad-Motorisierungen. Solche Räder sind meist individuell angepaßte Unikate, für die es verständlicherweise keine Musterprüfungen gibt und die demzufolge auch keine Hilfsmittel-Nr. erhalten können, s.o. -- auf  diesem Begriff reiten die Kassen unberechtigt oft zu Ihren Lasten

herum.

 

A.  Leider sagt die Erfahrung meiner Kunden, daß Sie ( unveränderter Stand seit 2012 ) ohne Brief eines Fachanwalts für Sozialrecht bzw. der Hilfe vom VdK nicht mehr mit einem Entgegenkommen der Krankenkassen rechnen können. Manchmal sind sie bereit, einen genehmigten E-Rollstuhl gegen ein E-Dreirad mit Krankenfahrstuhl-Status zu tauschen  ( dann bezeichnenderweise auch noch ohne den normalen Wartungsanspruch ). Sie können aber auch nach 2 Jahren in einer 2. Sozialgerichtsinstanz abgewiesen werden, wie es trotz Rezept und einem besonders dämlichen Anwalt und einem unwilligen Richter einer Kundin passiert ist.

 

B.  Wenn Sie dringend ein motorisiertes Dreirad benötigen und die hochrisikoreiche Krankenkassenrunde nicht abwarten wollen oder können, gibt es folgenden Ausweg : Mit einem Saison-Mietvertrag "vermiete" ich Ihnen das neue Rad, Sie zahlen eine nennenswerte Miete und eine Kaution an, die zusammen dem angebotenen Kaufpreis entsprechen und ich rechne bei einem zugestimmten Kauf durch die Kasse die Miete plus Kaution voll auf den Kaufpreis an und gebe Ihnen eine entsprechende Rechnung wie angeboten. Endgültig kaufen dürfen Sie nämlich vor einem OK der Kasse nichts.

Wenn die bezuschussende Kasse aber zulange auf Ihrem Antrag schläft, gibt es seit 2018 einen Helfer : Wenn innherhalb von zwei Monaten nach Antragseingang nicht über den Antrag entschieden wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigungsfiktion eintreten, soweit keine begründende Mitteilung für die Überschreitung der Frist an die/den Antragsteller/-in erfolgt ist (§ 18 SGB IX). Dann können Sie den Gegenstand kaufen, ohne auf das Muh oder Mäh der Kasse warten zu müssen. Schreiben Sie dann nach ~6 Wochen Wartezeit, daß Sie nach 2 Monaten ab Antragstellung die Genehmigungsfiktion nach § 18 SGB IX in Anspruch nehmen wollen.

 

 

C.  Aber zumindest gibt es doch noch eine finanzielle Erleichterung : Krankenfahrstühle können von mir mit 7 statt 19% MWSt abgerechnet werden, wenn Ihnen Ihr Facharzt z.B. ein "Grünes Rezept" über einen "Krankenfahrstuhl mit Tretunterstützung" ausstellt. Es gibt 3 "verschiedene" Krankenfahrstühle : Den nach restriktiver KK-Praxis mit Hilfsmittel-Nr., den nach der StVZO beim TÜV bzw. der DEKRA und den im Katalog des Zolls für die Besteuerung. Letzterer mit pauschaler Beschreibung gilt für "individuell angefertigte Krankenfahrstühle mit Pedalantrieb", nämlich Bobtec´s Behinderten-Sesselräder ( wie z.B. das bewährte AnthroTech-Trike ) technisch als zulassungsfreies Pedelec oder als "Kleinkraftrad mit geringer Leistung" für schwerere Kunden ( auch 25 km/h, aber bis        2 kW und Gasgriff bis zur Endgeschwindigkeit ;  s.o. ). Zu Corona-Zeiten gilt bei mir natürllich ab dem 1.7.20 auch der reduzierte MWSt-Satz vpon 17 bzw. 5%.

 

Ansonsten viel Glück bei Ihrer Kranken-, Beihilfekasse oder -Versicherung.

Stand Winter 2016, gilt auch noch 2020

Bob Jürgensmeyer

 

 

Nachdem das Verhalten der Krankenkassen ein ständiges Ärgernis für die Betroffenen ist, habe ich hier zusätzlich noch die

     Argumentationshilfe des Radherstellers Firma Hase

ergänzt, die beim Gespräch mit Ihrem Kostenträger auch hilfreich ist :

( Ich hoffe, daß ich nicht gegen ein Copyright verstoße, denn in Kombination mit meinem o.a. Text kann die Information nur hilfreich für die ganze Branche sein.)

 

Dreiräder und das Stufen-Tandem Pino sind schon ganz oder teilweise bezuschußt worden. Die nachfolgende Argumentationshilfe kann Ihnen eine Hilfe für das Gespräch mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse sein :

 

Erfahrungsgemäß werden die Kosten beim Lepus und Tix in fast allen Fällen und beim Pino in vielen Fällen ganz oder teilweise von den Kostenträgern übernommen.  Sollen die Kosten der Fahrzeuge von Kostenträgern übernommen werden, ist wie folgt vorzugehen:

Im § 33 des 5. Sozialgesetzbuches ist der Anspruch gesetzlich krankenversicherter Personen auf Hilfsmittel definiert. U. a. heißt es in Absatz 1: "Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind." Ein derartiger Ausschluß besteht für unsere Fahrzeuge nicht. Es geht also um folgende grundlegende Fragen:

A) Hat das gewünschte Rad einen therapeutischen Nutzen?

Diese Frage hängt vom Krankheitsbild ab, und wird vom Arzt in Form einer Verordnung beantwortet. Der Kostenübernahmeantrag muß den therapeutischen Wert darstellen. Stichworte für die Stellungnahme des Arztes:

• Anregung der Sinne
• Muskeltraining
• Unterstützung von krankengymnastischer Behandlung
• Anregung und Stärkung der Herz-Kreislauffunktionen
• Koordinationsförderung zwischen Armen und Beinen sowie zwischen linker und rechter Körperhälfte
• Selbstständigkeit
• physisches und psychisches Durchhalten
• Mobilität
• Verbesserte, wenn nicht sogar ermöglichte Mobilität
• größerer Aktionsradius
• Selbständigkeit, durch Ladefläche sind z. B. Einkäufe möglich

Außerdem muß der Vorteil gegenüber anderen Hilfsmitteln deutlich gemacht werden.
Für den Lepus gilt z. B.:

• Entlastung der Handgelenke und des Oberkörpers
• Ergonomische und rückenfreundliche Fahrhaltung
• Kipp- und Fahrsicherheit
• Erschütterungsarm, da rahmengefedert
• Bedienungsfreundlich, da sehr flexibel einstellbar
• Transportabel, da faltbar

Für das Pino ( Ergänzung durch Bobtec : und das Dreirad Strada der Firma Urban ) gilt z. B.:

• Kommunikation mit der Begleitperson
• Beifahrer bzw. eine behinderte Person befindet sich vorn im Blickfeld der Begleitperson
• Fahrsicherheit, da der Schwerpunkt der Begleitperson höher liegt ( Bobtec : Gesichtsfeld ist gemeint )

 

Weil unsere Fahrzeuge noch nicht im Hilfsmittelkatalog der Kostenträger mit aufgenommen wurden, muß vor allem klargestellt werden, daß es sich in erster Linie um den medizinisch-therapeutischen Wert und nicht um das Freizeitvergnügen handelt. Deswegen ist es wichtig zu verdeutlichen, daß die Fahrzeuge aufgrund ihrer speziellen technischen Gestaltung und die Möglichkeit zur Anbringung spezieller Adaptionen dem Wesen nach Hilfsmittel sind ( Bobtec : und meist ganzjährig eingesetzt werden.)

B) Ist das gewünschte Rad erforderlich?

Ein Hilfsmittel ist erforderlich, wenn sein Einsatz zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird. Zu den allgemeinen Grundbedürfnissen ist dabei auch ein gewisser körperlicher und geistiger Freiraum zu rechnen, der die Teilnahme am gesellschaftlichem Leben umfaßt. Die Erschließung eines Aktionskreises von mehreren Kilometern zählt durchaus zu den Grundbedürfnissen. Dies ist in vielen Fällen nur mit Fahrzeugen eines gewissen Technikstandes möglich. Auf unsere Produkte stoßen in der Regel Personen, die ernsthaft selber nach einer Problemlösung für sich suchen.

 

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und stellen Sie ihm die Vorteile des Produktes Ihrer Wahl dar, bringen Prospekte mit und kopieren ggf. diese Texte und Bilder, denn in der Regel kennt auch der Facharzt keines dieser Fahrzeuge.

Es handelt sich nicht um hohe Dreiräder mit Fahrradsattel oder Liegeräder ,  die wegen zu hohem Schwerpunkt entweder gefährlich sind oder deren Sitzschale zu tief in Bodennähe montiert sind ! Es geht um Sesselräder mit Sitz auf Stuhlhöhe !

 

 

 

 

Und wie komme ich jetzt an mein neues Rad ?

 

1. Sie vereinbaren per Telefon oder mail einen Probefahrt-Termin zur Tageslichtzeit in Bermatingen. Das kann auch an jedem Wochentag einschließlich Sonntag sein, weil Sie

oder Ihr erforderlicher Fahrer oft auch erst am Wochenende Zeit haben.

 

                   Tel. 07544 - 912 138   oder mail an   bobjuergensmeyer@aol.com.

  

2. Sie fahren ganz verschiedene Elektro-Fahrrad-Rahmen zur Probe und lassen sich beraten        ( das dauert aus Erfahrung 1,5 bis 2 Stunden ! ) Oft kommt nach den Probefahrten ein anderes Fahrzeug heraus, als zu Beginn in Ihrer Vorstellung war - "das Bessere ist des Guten Feind"    oder "Sicherheit vor Schick" und deshalb geht in dem Fall nichts über ausgiebige, vergleichende Probefahrten.  

 

3. Sie machen mit dem gefundenen Rahmenfavoriten - und ggf. den von mir noch zusätzlich angepaßten Hilfen wegen einer Behinderung -  eine größere Runde in unterschiedlicher Topographie ( möglichst mit dem mitgekommenen Partner, erwachsenem Kind/Enkel  oder Freund, der sich dazu dann natürlich auch ein beliebiges meiner E-Räder aussuchen kann ).

 

4. Danach besprechen wir den Lieferumfang für mein qualifiziertes, schriftliches Angebot

 

5. und dann beschlafen und besprechen Sie Ihre Erkenntnisse erstmal, ehe Sie mir nach meinem Angebot einen Auftrag geben

 

6. Jetzt bin ich ´dran. Sie holen das Rad dann entweder zur Einweisung und einer optimierten Einstellung selbst ab oder es wird Ihnen zu meinen Selbstkosten betriebsklar von einem Kleiderspediteur vor die Haustür geliefert ( Frühjahr 2020 für ca. 95 € Selbstkosten ).

 

Diesen aufwendigen Service kann kein normaler Fahrradhändler bzw. Reha-Laden leisten. Und weil ich kein Ladengeschäft und keine Angestellten habe, kaufen Sie auch preiswert ein. Deshalb kommt man auch aus größeren Entfernungen zu Bobtec und schickt auch seine Freunde, weil man dauerhaft zufrieden ist.

 

   10 Jahre länger unabhängig und mobil

      mit robusten E-Dreirädern von Bobtec

      -- hier ist man freundlich, kompetent und preiswert --

 

                     Gruß vom Bodensee von Bob Jürgensmeyer , www.bobtec.de

 

Hier finden Sie uns:

 

Bob Jürgensmeyer

Dipl. Ing. (FH) für Maschinenbau und E-Technik

             Ringstr. 21
    D - 88697 Bermatingen

            am Bodensee

Telefon: ( +49 ) 07544 - 912 138

Email :           bobjuergensmeyer@aol.com

 

Mein Wohnort  liegt zwischen Markdorf und Salem, ca. 6 km Luftlinie im Hinterland von Meersburg. 

           Unsere Ansprechzeiten :

   werktags von 9-00 bis 18-00

    für Probefahrten mit

       ausführlicher Beratung    

       ausschließlich nach      Terminvereinbarung  !!!

dafür auch an allen

Wochentagen incl. Sonntags, weil Ihr Fahrer vielleicht nur am Wochenende Zeit hat.

Planen Sie aus Erfahrung bei mir  ~1,5 Stunden ein

Ich habe oft auch gebrauchte Räder am Lager, die ich Ihnen gerne individuell anpasse,

siehe oben unter

Gebrauchte und Vorführräder

Und  am Bodenseerundweg am Bahnhof in Ludwigshafen

und an Bodmann´s Ortsanfang am Westende des Bodensee´s hat neben eigenen Vermieträdern auch der Fahrradvermieter Herr Maier einige Dreiräder und Roller aus Bobtec´s Vorführsatz. Damit können Sie dann auch ausgedehnte Fahrten machen :

 Tel.-Nr. 0179 - 97 48 48 7

Urlaubs-Vor-Reservierungen

sind dort mit 30% Anzahlung auch möglich.

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