Verantwortlich:
Dipl. Ing (FH) Wolfgang Bob Jürgensmeyer ( Inhaber )
Firma BOBTEC
Ringstr. 21
D - 88697 Bermatingen
Kontakt:
Telefon: (+49) 07544 - 912 138
E-Mail : bobjuergensmeyer@aol.com
URL : www. bobtec. de
www. seniorenrad. com
Umsatzsteuer-Nr. : DE 183 828 232
Steuer-Nr. : 87208 / 56007
Zoll-Nr. : 7201095
Disclaimer : Es gilt natürlich auch für meine homepage die übliche Distanzierungsfloskel zum Inhalt fremder links, die ich zur technischen Information nenne und mit denen ich mich nicht identifiziere und wegen deren Inhalten ich nicht haftbar gemacht werden kann. Meine Verlinkungen sind ausschließlich zur Information über technische Zusammenhänge oder branchenspezifische Fakten gedacht. Zu letzterem will ich weder unbewußt oder bewußt Verstöße gegen das Markenrecht noch unlauteren Wettbewerbsverstoß begehen. Abmahnungen in dem Zusammenhang sind deshalb nicht relevant und werden bestritten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) der Firma BOBTEC, Bermatingen und am Ende der wichtige Gefahrenhinweis bei Einsatz von Li-Akkutechnik.
Beide Texte sind meine Rechnungsbestandteile !
Lesen Sie zumindest die roten Zeilen vom Punkt 6 !
Da geht es um Garantie und den Gewährleistungszeitraum.
( Unabhängig von solchen destruktiv empfundenen Klauseln, die ein Geschäft zur Risikominimierung erfordert, habe ich die zufriedensten Kunden, wenn sie mit unseren Testfahrzeugen längere Probefahrten machen und sich dann nach einer ausgiebigen weiteren Beratung entscheiden. Die seltenen Sachmangelfälle werden i.d.R. schnell und in Zweifelsfällen sehr kulant gehandhabt. Nicht ohne Grund habe ich so viele wiederkehrende Kunden. )
Alle Angaben von uns oder unserem Vorlieferanten, z.B. Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen, technische Daten, Liefertermine und Bezugnahmen auf Normen in jeglichen Unterlagen sind für uns unverbindlich und weder eine Zusage von Eigenschaften, noch als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum. Unsere Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht anders angegeben. Eigene Angebote unserer Kunden auf Grundlage unserer Kostenvoranschläge bedürften stets unserer schriftlichen Bestätigung. Von uns angegebene Preise gelten ausschließlich Porto- und Verpackungskosten und verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Mit dem Verlassen der Lieferung unseres Geschäftssitzes geht die Gefahr auf den Kunden über. Termine und Fristen sind einer individuellen Abrede vorbehalten. Feste Liefer- und Leistungstermine gelten nur dann als vereinbart, wenn diese von uns gesondert und ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sind wir durch höhere Gewalt und sonstige unverschuldete oder unvorhersehbare Umstände, die von uns trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, der termingerechten Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert, so werden wir den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten. Es tritt dann eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit ein. Sollten diese von uns nicht zu vertretenden Umstände nicht innerhalb angemessener Zeit in Wegfall kommen, so ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Geraten wir in Verzug, so kann der Kunde neben Lieferung/Leistung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns, unseren Vertretern, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Für die Höhe der Haftung gelten die Haftungs-beschränkungen unter Ziffer 7. Im Falle unseres Verzuges ist der Kunde, sofern er nicht Verbraucher ist, nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, mit dem Hinweis, dass er nach Ablauf der Frist zurücktritt und die Frist erfolglos abgelaufen ist. Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
6. Haftung für Mängel – Verjährungsfristen
6.a Für Privatkunden gilt die gesetzliche Sachmangelhaftung über
2 Jahre.
6.b Neues EU-Recht : Nach 12 Monaten muß der Kunde allerdings
nachweisen, dass ein geltend gemachter Mangel von Anfang an
bestand .( Diese Nachweisumkehr ist nicht nett, aber vom
Gesetzgeber zum Verkäuferschutz so organisiert. Das ist in der
Praxis meist die Verkürzung der 24 monatigen Sachmangel-
haftung auf 12 Monate ! )
6.c Der "Garantie"-Begriff ist seit 2002 nicht mehr als Sachmangelhaftung
im Sinne von § 276 Abs.1 BGB zu verstehen. Es handelt sich
bei "Garantien" seither immer um eine zusätzliche Leistung des
Verkäufers, die in der Rechnung oder im Kaufvertrag aufgeführt
sein muß.
Die Beschaffenheits- oder Haltbarkeits-Garantien im Sinne von
§ 443 Abs. 1 BGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung und der Verwendung des Wortes „Garantie“. D. h.,
der volktümliche Begriff Garantie ist inzwischen etwas ganz anderes als die Sachmangelhaftung.
Für Sachmangelansprüche gelten im übrigen die gesetzlichen
Bestimmungen, sie verjähren jedoch binnen 12 Monaten.
6.d Bei gebrauchten Sachen und Fahrzeugen erfolgt der Verkauf unter
Ausschluß jeglicher Mängelansprüche – es sei denn wir haben etwas
anderes auf der Rechnung vermerkt oder es handelt sich um einen
versteckten Mangel. Letzterer muß innerhalb von 10 Tagen ab
Entdeckung geltend gemacht werden. Die Behebung ist dann individuell zu vereinbaren. ( Deshalb biete ich für den Mangelausschluß oder dessen Beurteilung für ältere, gebrauchte Fahrzeuge auch immer ausführliche Probefahrten an. )
Wird beim Reparatur- bzw. Öffnungsversuch von defekten Fahrzeugen oder Geräten oder Fahrzeugteilen- bzw. Gerätezubehör schuldlos ein irreparabler Zustand verursacht, wird dieses Teil bzw. Gerät von uns kostenlos entsorgt und es besteht kein Anspruch unseres Kunden auf Ersatz.
Abnutzungs- und Vandalismusschäden unterliegen nicht der Mängelhaftung.
Für Batterien gewährleisten wir 6 Monate oder ggf. mit der Rechnung eine schriftlich formulierte längere Sachmangel-Gewährleistung. Vorausgesetzt ist immer eine sachgerechte Nutzung, wie z.B. regelmäßige Nachladung in Betriebspausen wegen Urlaub oder Krankheit um einen Akkubrand nach Tiefentladung zu vermeiden.
Ist unser Kunde Kaufmann, ist er verpflichtet, die von uns gelieferten Gegenstände und bewirkten Leistungen unverzüglich im Sinne von § 377 HGB ordnungsgemäß zu untersuchen und uns Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt unser Gewerbe-Kunde eine sofortige Mängel-Anzeige, gelten unsere Leistung und die von uns gelieferten Gegenstände als genehmigt, Mängelansprüche sind dann ausgeschlossen. Zeigt sich später ein versteckter Mangel, muss die Anzeige unverzüglich gemacht werden, sonst sind Mängelansprüche gleichfalls ausgeschlossen. Zur Erhaltung der Rechte unseres Kunden genügt ggf. unabhängig vom Reparatur- oder Nachbesserungs-Zeitpunkt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.
Bei Mängeln unserer Leistung und der von uns gelieferten Gegenstände sind wir zunächst berechtigt, in zumutbarem Rahmen bis zu 3x in unserer Werkstatt in Bermatingen nachzubessern. Reparaturen oder Komponen-tenersatz verlängern nicht den Gewährleistungszeitraum oder starten den Gewährleistungszeitraum entsprechend 6.b neu. Bei unsachgemäßem Eingreifen des Kunden in die von uns gelieferten Gegenstände ohne Rücksprache oder Nichtbeachtung der von uns ggf. mitgelieferten Bedienungsanleitungen und dadurch entstehende zusätzliche oder größere Folgeschäden, stehen dem Kunden keine Mängelansprüche zu. Sachmangel-Reparaturen in nahen Werkstätten des Kunden müssen vorher abgesprochen werden und bedürfen bei zu erwartenden Beträgen über 100 € eines Angebotes des Reparatur-betriebes.
( Siehe dazu das besondere Kapitel Akkubrände in der link-Liste.)
Hauptaussagen : Das Laden von Li-Fahrradakkus
einschließlich deren Lagerung im Wohnbereich
ist leichtsinnig und absolut unzulässig,
wie viele Wohnhausbrände inzwischen beweisen.
Und die Ladetemperaturen dürfen nur zwischen
+5 und +40°C liegen, der zulässige Fahr-Betrieb zwischen
den Extremen -10 und +60°C ist möglich, geht aber
wie auch regelmäßige, vollständige Normalentladung
zulasten der Akku-Lebensdauer.
Tiefentladungen von Li-Akku´s sind brandgefährlich.
Deshalb spätestens Lithium-Akkus nach 3 Monaten
nachladen ( z.B. Ende Dez. einen Kalendereintrag, damit die Winterruhe Ihren Akku bis Ostern nicht beschädigt ).