BOBTEC : Das Dreirad-Zentrum am Bodensee 10 Jahre länger unabhängig und mobil
          BOBTEC :  Das Dreirad-Zentrum am Bodensee 10 Jahre länger unabhängig und mobil  

Impressum und AGB

 

 

 

Verantwortlich:

 

Dipl. Ing (FH) Wolfgang Bob Jürgensmeyer ( Inhaber )

Firma BOBTEC
Ringstr. 21
D - 88697 Bermatingen

Kontakt:
                              Telefon: (+49) 07544 - 912 138                                
E-Mail : bobjuergensmeyer@aol.com

URL : www. bobtec. de

 www. seniorenrad. com

 

Umsatzsteuer-Nr. : DE 183 828 232

Steuer-Nr. : 87208 / 56007

Zoll-Nr. : 7201095

 

Disclaimer : Es gilt natürlich auch für meine homepage die übliche Distanzierungsfloskel zum Inhalt fremder links, die ich zur technischen Information nenne und mit denen ich mich nicht identifiziere und wegen deren Inhalten ich nicht haftbar gemacht werden kann. Meine Verlinkungen sind ausschließlich zur Information über technische Zusammenhänge oder branchenspezifische Fakten gedacht. Zu letzterem will ich weder unbewußt oder bewußt Verstöße gegen das Markenrecht noch unlauteren Wettbewerbsverstoß begehen. Abmahnungen in dem Zusammenhang sind deshalb nicht relevant und werden bestritten.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) der Firma BOBTEC, Bermatingen und am Ende der wichtige Gefahrenhinweis bei Einsatz von Li-Akkutechnik.

 

   Beide Texte sind meine Rechnungsbestandteile !

   Lesen Sie zumindest die roten Zeilen vom Punkt 6 !

   Da geht es um Garantie und den Gewährleistungszeitraum. 

 

 

( Unabhängig von solchen destruktiv empfundenen Klauseln, die ein Geschäft zur Risikominimierung erfordert, habe ich die zufriedensten Kunden, wenn sie mit unseren Testfahrzeugen längere Probefahrten machen und sich dann nach einer ausgiebigen weiteren Beratung entscheiden. Die seltenen Sachmangelfälle werden i.d.R. schnell und in Zweifelsfällen sehr kulant gehandhabt. Nicht ohne Grund habe ich so viele wiederkehrende Kunden. )

 

  1. Geltung der Geschäftsbedingungen   Diese AGB gelten für alle von uns abgeschlossenen Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen. Die Geschäftsbedingungen ergänzen die mit den Kunden abgeschlossenen Verträge und die dort getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir in unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anerkennen, verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals gesondert widersprechen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, fernmündliche und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  2. Angebot Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend sofern wir uns nicht durch Reservierung oder mit Bindefrist anders verpflichtet haben. Vereinbarungen und Bestellungen, mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unsererseits werden grundsätzlich erst mit Zugang der entsprechenden schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.

Alle Angaben von uns oder unserem Vorlieferanten, z.B. Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen, technische Daten, Liefertermine und Bezugnahmen auf Normen in jeglichen Unterlagen sind für uns unverbindlich und weder eine Zusage von Eigenschaften, noch als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum. Unsere Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht anders angegeben. Eigene Angebote unserer Kunden auf Grundlage unserer Kostenvoranschläge bedürften stets unserer schriftlichen Bestätigung. Von uns angegebene Preise gelten ausschließlich Porto- und Verpackungskosten und verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

  1. Zahlung Sämtliche von uns gestellten Rechnungen sind 14 Tage nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Vorauszahlungen vereinbaren wir nur in Ausnahmefällen bei hohen Vorleistungen und für teures Halbzeug. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns oder Gutschrift oder Zahlung bei der von uns angegebenen Zahlstelle maßgebend. Zahlungen werden stets auf die älteste Forderung mit Nebenkosten verrechnet. "Verzug ohne Mahnung" tritt gemäß    § 286 BGB spätestens nach 30 Tagen ein, wenn ein Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung Zahlung leistet. Ist der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne von § 288 BGB zu berechnen. Nehmen wir Kontokorrentkredit zu einem Zinssatz in Anspruch welcher höher liegt, so sind wir berechtigt, einem diesem Zins entsprechenden Zinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, geleistete Vorauszahlungen oder Zahlungsansprüche des Kunden mit Forderungen, bei denen er sich in Verzug befindet, zu verrechnen.
  2. Bei unakzeptablem Zahlungsverzug schalten wir kurzfristig ein seriöses Inkassounternehmen wie die Konstanzer Creditreform aus dem BDIU-Verband ein ( Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ).
  3. Lieferung und Leistungs-Verzug  Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Erfüllungsort ist der Versandort.

Mit dem Verlassen der Lieferung unseres Geschäftssitzes geht die Gefahr auf den Kunden über. Termine und Fristen sind einer individuellen Abrede vorbehalten. Feste Liefer- und Leistungstermine gelten nur dann als vereinbart, wenn diese von uns gesondert und ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sind wir durch höhere Gewalt und sonstige unverschuldete oder unvorhersehbare Umstände, die von uns trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, der termingerechten Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert, so werden wir den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten. Es tritt dann eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit ein. Sollten diese von uns nicht zu vertretenden Umstände nicht innerhalb angemessener Zeit in Wegfall kommen, so ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Geraten wir in Verzug, so kann der Kunde neben Lieferung/Leistung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns, unseren Vertretern, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Für die Höhe der Haftung gelten die Haftungs-beschränkungen unter Ziffer 7. Im Falle unseres Verzuges ist der Kunde, sofern er nicht Verbraucher ist, nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, mit dem Hinweis, dass er nach Ablauf der Frist zurücktritt und die Frist erfolglos abgelaufen ist. Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

  1. Erweiterter Eigentumsvorbehalt   Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Eine Zahlung ist erst dann erfüllt, wenn sie bei uns eingegangen ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden haben wir das Recht, den erweiterten Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und gelieferte Waren in Besitz zu nehmen. Wir haben auch ohne Rücktritt das Recht, den Abnehmer unserer Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen.

 

      6. Haftung für Mängel – Verjährungsfristen

 

6.a   Für Privatkunden gilt die gesetzliche Sachmangelhaftung über

         2 Jahre.

6.b   Neues EU-Recht : Nach 12 Monaten muß der Kunde allerdings

         nachweisen, dass ein geltend gemachter Mangel von Anfang an

         bestand .( Diese Nachweisumkehr ist nicht nett, aber vom

         Gesetzgeber zum Verkäuferschutz so organisiert. Das ist in der

         Praxis meist die Verkürzung der 24 monatigen Sachmangel-

         haftung auf 12 Monate ! )

6.c    Der "Garantie"-Begriff ist seit 2002 nicht mehr als Sachmangelhaftung

         im Sinne von § 276 Abs.1 BGB zu verstehen. Es handelt sich 

         bei "Garantien" seither immer um eine zusätzliche Leistung des

         Verkäufers, die in der Rechnung oder im Kaufvertrag aufgeführt 

         sein muß.

        Die Beschaffenheits- oder Haltbarkeits-Garantien im Sinne von

         § 443 Abs. 1 BGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen

         Vereinbarung und der Verwendung des Wortes „Garantie“.  D. h.,

         der volktümliche Begriff Garantie ist inzwischen etwas ganz                           anderes als die Sachmangelhaftung.

              Für Sachmangelansprüche gelten im übrigen die gesetzlichen

              Bestimmungen, sie verjähren jedoch binnen 12 Monaten.

      6.d   Bei gebrauchten Sachen und Fahrzeugen erfolgt der Verkauf unter

               Ausschluß jeglicher Mängelansprüche – es sei denn wir haben etwas

    anderes auf der Rechnung vermerkt oder es handelt sich um einen

    versteckten Mangel. Letzterer muß innerhalb von 10 Tagen ab

    Entdeckung geltend gemacht werden. Die Behebung ist dann individuell            zu vereinbaren. ( Deshalb biete ich für den Mangelausschluß oder dessen Beurteilung für ältere, gebrauchte Fahrzeuge auch immer ausführliche Probefahrten an. )

 

Wird beim Reparatur- bzw. Öffnungsversuch von defekten Fahrzeugen oder Geräten oder Fahrzeugteilen- bzw. Gerätezubehör schuldlos ein irreparabler Zustand verursacht, wird dieses Teil bzw. Gerät von uns kostenlos entsorgt und es besteht kein Anspruch unseres Kunden auf Ersatz.

Abnutzungs- und Vandalismusschäden unterliegen nicht der Mängelhaftung.

Für Batterien gewährleisten wir 6 Monate oder ggf. mit der Rechnung eine schriftlich formulierte längere Sachmangel-Gewährleistung. Vorausgesetzt ist immer eine sachgerechte Nutzung, wie z.B. regelmäßige Nachladung in Betriebspausen wegen Urlaub oder Krankheit um einen Akkubrand nach Tiefentladung zu vermeiden.

 

Ist unser Kunde Kaufmann, ist er verpflichtet, die von uns gelieferten Gegenstände und bewirkten Leistungen unverzüglich im Sinne von § 377 HGB ordnungsgemäß zu untersuchen und uns Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt unser Gewerbe-Kunde eine sofortige Mängel-Anzeige,  gelten unsere Leistung und die von uns gelieferten Gegenstände als genehmigt, Mängelansprüche sind dann ausgeschlossen. Zeigt sich später ein versteckter Mangel, muss die Anzeige unverzüglich gemacht werden, sonst sind Mängelansprüche gleichfalls ausgeschlossen. Zur Erhaltung der Rechte unseres Kunden genügt ggf. unabhängig vom Reparatur- oder Nachbesserungs-Zeitpunkt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.

Bei Mängeln unserer Leistung und der von uns gelieferten Gegenstände sind wir zunächst berechtigt, in zumutbarem Rahmen bis zu 3x in unserer Werkstatt in Bermatingen nachzubessern. Reparaturen oder Komponen-tenersatz verlängern nicht den Gewährleistungszeitraum oder starten den Gewährleistungszeitraum entsprechend 6.b neu. Bei unsachgemäßem Eingreifen des Kunden in die von uns gelieferten Gegenstände ohne Rücksprache oder Nichtbeachtung der von uns ggf. mitgelieferten Bedienungsanleitungen und dadurch entstehende zusätzliche oder größere Folgeschäden, stehen dem Kunden keine Mängelansprüche zu. Sachmangel-Reparaturen in nahen Werkstätten des Kunden müssen vorher abgesprochen werden und bedürfen bei zu erwartenden Beträgen über 100 € eines Angebotes des Reparatur-betriebes.

  1. Haftungsbeschränkungen Im Falle einer lediglich leichten oder mittleren fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, bzw. durch unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorherseh-baren Durchschnittsschaden begrenzt, bei nur leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Wir haben eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, deren Haftungsumfang € 2 Mio. für Personenschäden, € 1 Mio. für Sachschäden und € 100.000 für Vermögensschäden je Schadenereignis sowie das Zweifache dieser Summen für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres umfasst. Unsere Haftung wird in allen Fällen und in jedem Fall auf den Haftungsumfang unserer Betriebshaftpflicht-Versicherung begrenzt.
  2. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand : Für Vertragsverhältnisse zwischen uns und unserem Kunden gilt das deutsche Recht, das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen, Gewährleistungen und Nachbesserungen aus unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Vertragsverhältnisse ist unser Firmensitz in Bermatingen. Der Gerichts-stand für Streitigkeiten aus Verträgen, die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen worden sind, ist das für unseren Sitz zuständige Amts-Gericht in Überlingen oder das Landgericht in Konstanz.
  3. Salvatorische Klausel   
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, wird der Bestand der unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge nicht berührt. Im Fall der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gilt im Einzelfall die jeweilige gesetzliche Regelung als vereinbart, in dem wirtschaftliche Vorstellungen von uns, wie sie sich aus diesen AGB ergeben, der Lösung am nächsten kommen und wie sie billigerweise von unseren Kunden auch erwartet werden können. 

 

 Die Gefahrenhinweise bei Einsatz

von Lithium-Akkutechnik sind auch 

Rechnungs-Bestandteil ! 

 

( Siehe dazu das besondere Kapitel Akkubrände in der link-Liste.)

 

Hauptaussagen : Das Laden von Li-Fahrradakkus

einschließlich deren Lagerung im Wohnbereich

ist leichtsinnig und absolut unzulässig,

wie viele Wohnhausbrände inzwischen beweisen.

Und die Ladetemperaturen dürfen nur zwischen

+5 und +40°C liegen, der zulässige Fahr-Betrieb zwischen

den Extremen -10 und +60°C ist möglich, geht aber

wie auch regelmäßige, vollständige Normalentladung

zulasten der Akku-Lebensdauer.

Tiefentladungen von Li-Akku´s sind brandgefährlich.

Deshalb spätestens Lithium-Akkus nach 3 Monaten

nachladen ( z.B. Ende Dez. einen Kalendereintrag, damit die Winterruhe Ihren Akku bis Ostern nicht beschädigt ).

 

 

 

Hier finden Sie uns:

 

Bob Jürgensmeyer

Dipl. Ing. (FH) für Maschinenbau und E-Technik

             Ringstr. 21
    D - 88697 Bermatingen

            am Bodensee

Telefon: ( +49 ) 07544 - 912 138

Email :           bobjuergensmeyer@aol.com

 

Mein Wohnort  liegt zwischen Markdorf und Salem, ca. 6 km Luftlinie im Hinterland von Meersburg. 

           Unsere Ansprechzeiten :

   werktags von 9-00 bis 18-00

    für Probefahrten mit

       ausführlicher Beratung    

       ausschließlich  nach      Terminvereinbarung  !!!

dafür auch an allen

Wochentagen incl. Sonntags, weil Ihr Fahrer vielleicht nur am Wochenende Zeit hat.

Planen Sie aus Erfahrung bei mir  ~1,5 Stunden ein

Ich habe oft auch gebrauchte Räder am Lager, die ich Ihnen gerne individuell anpasse,

siehe oben unter

Gebrauchte und Vorführräder

 

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